Rote Kennzeichen
Bei roten Kennzeichen sind die Ziffern rot auf weißem Grund und bestehen aus einem Zulassungskürzel des jeweiligen Zustellungsbezirks und einer Nummer, die mit „06“ oder „07“ beginnt. Der Gesetzgeber sagt zum Thema „Rote Kennzeichen“ folgendes: Die Verwendung von roten Kennzeichen ist nach § 28 Abs. 1 S. 1 u. 2 …