Neuwagengarantie – Ihre Rechte beim Mangel am Neuwagen

Inzwischen wird alles online bestellt – auch Autos, neue wie gebrauchte. Was der Gebrauchtwagenhandel im Internet vorgemacht hat, ist auch für Neuwagen normal geworden.

Wie bei Gebrauchtwagen wird beim Neuwagenkauf der Autokäufer an den Autoverkäufer vermittelt. Allein die Zusammenstellung des Autos (Motorisierung, Ausstattung, etc.) und der Preisvergleich finden online statt. Gekauft wird schließlich beim regulären Autohändler vor Ort. Darum gibt es hinsichtlich der Neuwagengarantie keine Unterschiede zwischen Onlinekäufern und Käufern direkt im Autohaus. Ein Punkt, der viele Autokäufer verunsichert. Nicht nur bei der Neuwagenvermittlung über das Internet.

Gesetzliche Neuwagengarantie / Sachmängelhaftung

Seit dem 1. Januar 2002 ist gesetzlich geregelt: Wer einen Neuwagen kauft, bekommt eine zweijährige Garantie auf den Neuwagen, auch Sachmängelhaftung genannt. Damit gewährleistet der Autoverkäufer die Fehlerfreiheit des Neuwagens. Nicht der Hersteller! Stellen Sie also innerhalb dieser Frist einen Mangel am Neuwagen fest, haben Sie als Verbraucher folgende Rechte gegenüber dem Autoverkäufer – Ihrem Vertragspartner:

  1. Reparatur: Kostenlose Beseitigung des Mangels am Neuwagen
  2. Preisminderung, sollte die Reparatur nicht erfolgreich sein.
  3. Rücktritt vom Kaufvertrag: Wenn die 2. Reparatur den Mangel nicht beseitigt.
  4. Schadenersatz: Wenn der Verkäufer Schuld am Sachmangel des Neuwagens hat.

Damit Sie die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung geltend machen können, gelten folgende Bedingungen und Regeln:

  1. Der Neuwagen war schon beim Autokauf mangelhaft.
  2. Der Mangel tritt erst nach dem Autokauf auf.
  3. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel am Neuwagen beim Verkauf noch nicht bestand.
  4. Innerhalb der folgenden 18 Monate muss der Autokäufer beweisen, dass der Mangel am Neuwagen schon beim Autokauf bestand.

Freiwillige Herstellergarantie für Neuwagen

Im Gegensatz zur gesetzlichen Neuwagengarantie gewähren nahezu alle Automarken eine Herstellergarantie. Diese ist freiwillig und eine zusätzliche Neuwagengarantie im Anschluss an die gesetzliche Sachmängelhaftung. Diese ist immer an bestimmte Kriterien wie Laufzeit oder verschiedene Fahrzeugteile geknüpft und wird vom Autohersteller festgelegt. So müssen zum Beispiel regelmäßige Inspektionen durchgeführt werden, die im Scheckheft eingetragen werden.

Folgende Übersicht zeigt die Hersteller mit der längsten Herstellergarantie:

  • KIA7 Jahre Werksgarantie oder 150.000 km / Durchrostung: 7 bis 12 Jahre
  • Mitsubishi – 5 Jahre Werksgarantie oder 100.000 km / Durchrostung: 12 Jahre
  • Subaru – 5 Jahre Werksgarantie oder 160.000 km / Durchrostung: bis zu 12 Jahre
  • Hyundai – 3 bis 5 Jahre Werksgarantie je nach Model ohne Kilometerbegrenzung / Durchrostung: 10 bzw. 12 Jahre
  • Honda – 3 Jahre Werksgarantie oder 100.000 km / Durchrostung: 5 bis 12 Jahre
  • Toyota – 3 Jahre Werksgarantie oder 100.000 km / Durchrostung: 12 Jahre
  • Nissan – 3 Jahre Werksgarantie oder 100.000 km / Durchrostung: 12 Jahre
  • Mazda – 3 Jahre Werksgarantie oder 100.000 km / Durchrostung: 12 Jahre
  • Dacia – 3 Jahre Werksgarantie oder 100.000 km / Durchrostung: 6 Jahre
  • Land-Rover – 3 Jahre Werksgarantie oder 100.000 km / Durchrostung: 6 Jahre

Alle deutschen Hersteller geben meist nur eine 2 jährige Werkgarantie, bei BMW & Mini gibt es überhaupt keine Garantie (BMW bietet eine mehrjährige Sachmängelgarantie an).

Quelle: ADAC – Die Werksgarantie der bekannten Marken

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