Der Rat- und Wissensgeber rund um das Kfz-Kennzeichen!
Ein (meist zwei) Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug ist in den meisten Ländern Pflicht. An dem Kennzeichen kann man die Herkunft des Kraftfahrzeuges und auch den Fahrzeughalter ermitteln. Das Deutsche Autokennzeichen wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1956 eingeführt und nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 auf die östlichen Bundesländer ausgeweitet. Unser heutiges Deutsches Autokennzeichen ist ein Code-System mit einer Buchstabenkennung für den jeweiligen Zulassungsbezirk. Seit 1. November 2000 werden von den Zulassungsstellen nur noch die neuen, so genannten Euro-Kennzeichen ausgegeben.
Aktuell zwei Ausführungen im Einsatz
- Altes Nummernschild bis 11/2000
Schwarze Schrift auf weißem Grund und einer schwarzen Rahmenlinie bedruckt. - Neues Nummernschild ab 11/2000
Auch Euro-Kennzeichen genannt, werden mit der so genannten FE-Schrift (fälschungserschwerende Schrift) bedruckt. Links auf dem Kfz-Kennzeichens ist ein blauer Streifen, darin oben die 12 Sterne der Europaflagge und unten das „D“ als Nationalitätszeichen.
Tatsächlich hat sich herausgestellt, dass diese Schrift nicht wirklich fälschungssicherer als die alte DIN-Mittelschrift ist, dafür aber von Erfassungsgeräten fehlerfreier zu lesen ist. Ein besonderer weiterer Vorteil dieser neuen Autokennzeichen ist, dass bei Reisen innerhalb der EU und der Schweiz auf den ovalen Nationalitätskennzeichen Aufkleber, das große „D“ am Heck des Fahrzeuges, verzichtet werden kann.
Die älteren so genannten DIN-Kennzeichen, nach ihrer Schriftart, welche nach DIN1451 (Mittelschrift) festgelegt ist benannt, sind nur noch auf den Fahrzeugen im Einsatz, die vor dem Jahr 2000 zugelassen wurden. Im Unterschied zu den EU-Kennzeichen findet man hier zwischen den Buchstabengruppen einen Bindestrich, ansonsten gleichen sie dem Aufbau ihrer Nachfolger.
Die heutigen Autokennzeichen sind gekennzeichnet mit einem blauen Feld links und dem Buchstaben „D“ im unteren Bereich, das internationale Kennzeichen für Deutschland. Gleich daneben findet man das Unterscheidungskennzeichen, welches mit einem, zwei oder drei Buchstaben den Zulassungsbezirk kennzeichnet, in dem das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll. Auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen befindet sich oben die TÜV-Plakette, der Nachweis der letzten Hauptuntersuchung; auf dem vorderen eine AU-Plakette sowie jeweils im unteren Kennzeichen-Bereich der Stempel der Stadt oder des Landkreises, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde.
Die Sonderkennzeichen
Es gibt zahlreiche Ausführungen was die Größe, Form, Farbe, Code etc. betrifft und dienen verschiedenen Zwecken.
Sonderkennzeichen: Kurzzeit Autokennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, rote Dauerkennzeichen, rote Oldtimerkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen, grüne Kennzeichen, Diplomatenkennzeichen und Autokennzeichen der US-Streitkräfte werden durch ein entsprechendes Sonderzeichen, wie z.B. Datumsangaben o.a., identifiziert.