Sonderkündigungsrecht KFZ-Versicherung

Das Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen tritt immer dann in Kraft, wenn der Versicherer die Beiträge steigert oder die Einteilung zu den Typ- oder Regionalklassen modifiziert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Eintritt der Beitragsrechnung der Versicherungsgesellschaft den Vertrag zu dem Termin zu kündigen, in dem die Beitragssteigerung wirkungsvoll werden soll. Viele Versicherer versenden ihre Rechnungen erst zum Ende des Jahres bzw. erst im Januar, so können viele Kunden durch das Sonderkündigungsrecht auch noch nach dem Stichtag des 30. November ihren Vertrag beenden.

Personen, die sich für einen Versicherungswechsel entscheiden, sollten vor der Kündigung den Abschluss bei einer anderen Versicherung genau prüfen, ob es auch wirklich möglich ist, den neuen Vertrag zu den Konditionen abzuschließen, die ausgesucht wurden. In der Regel sind Versicherungen zwar verpflichtet Haftpflichtversicherungsanträge zu akzeptieren, dies ist aber nicht für Voll- oder Teilkaskoversicherungen gültig.

Die Kfz-Versicherer ändern fast in jedem Jahr die Tarife, deshalb sollte jeder Kfz-Halter einen KFZ-Versicherungsvergleich machen. Durch einen guten Vergleich kann man immer den besten Tarif und den günstigsten Anbieter finden und auf diese Weise viel Geld sparen.

Hat man die Beachtung persönlicher Tarifmerkmale wie beispielsweise eine Begrenzung des Nutzerkreises, einen Rabatt für Garagenparker oder Wenigfahrer gewählt, so sollte man diese Tarifmerkmale auch einhalten bzw. Modifikationen dem Versicherer direkt anzeigen. Sollte die Versicherung dem Versicherungsnehmer, beispielsweise im Schadensfall, einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Tarifauflagen bestätigen, wird es kostspielig, denn nicht nur der Tarifbeitrag wird rückwirkend neu kalkuliert, häufig fällt auch eine Vertragsstrafe von bis zu einem Jahresbeitrag oder mehr an.

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