Unfallschaden – das Gutachten fällt zu niedrig aus

Ein Unfall mit Ihrem Kfz ist schnell passiert. Entweder sind Sie der Verursacher oder Sie sind der Geschädigte. Manchmal ist der Hergang des Unfalls nicht so einfach festzustellen, wenn eine Verkettung unglücklicher Umstände zu dem Unfall geführt hat. Auf jeden Fall müssen Sie den Unfall der Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Wenn Sie eindeutig Schuld an dem Unfall sind, ist es Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung; in dem anderen Fall ist es die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. In der Kfz-Werkstatt untersucht ein Gutachter den Schaden und meldet ihn der Kfz-Versicherung, die für die Regulierung des Unfallschadens infrage kommt. Der Gutachter ermittelt den Wert des Autos und den Restwert. Er veranschlagt die Kosten für die Ersatzteile und den Werklohn der Mechaniker.

Die Gutachter und die Gerichte wie auch die Polizei haben im Laufe der Jahre sachverständige Expertise angehäuft. Die Stelle am Fahrzeug, an der der Schaden entstanden ist und die Konfiguration des Fahrzeugs nach dem Unfall können schon aufschlussreiche Details über den Unfallhergang und über die Schuldfrage geben.

In der Praxis kann es immer mal wieder vorkommen, dass ein Gutachter den Unfallschaden als zu niedrig einschätzt. Der Gutachter ist als vereidigter Sachverständiger bekannt. Seine Gutachten haben vor Gericht Bestand.

Wissenswertes zum Kfz-Gutachter

Was ist ein Gutachter?

Ein Gutachter ist ein Sachverständiger im Fahrzeugbereich. Der Gutachter untersucht die Schäden am Fahrzeug, die durch den Unfall entstanden sind, genau und erstellt hierüber ein Unfallgutachten. In dem Gutachten dokumentiert der Gutachter alle Mängel, deren Ursache nachweislich im Unfall liegt. Im Gutachten schätzt der Sachverständige den Aufwand für eine Instandsetzung ein. Hierin ist der Werklohn der Mechaniker inbegriffen. Die Gutachter bringen die fachliche Expertise mit durch einen Meistertitel als Kfz-Mechaniker, Karosserieschlosser, Zweiradmechaniker, Lackierer; als staatlich geprüfter Techniker oder als Diplom-Ingenieur. Auch staatlich geprüfte Techniker können sich zu einem Gutachter fortbilden lassen. Die Fortbildung umfasst das richtige Erstellen der Gutachten, Schriftverkehr, rhetorische Grundlagen, Beweissicherung und Rechnungsstellung.

Was ist ein Gutachten?

Ein Gutachten ist die Darstellung einer sachverständigen Einschätzung in einem Bericht, um schwierige oder strittige Sachverhalte eindeutig zu klären. Hierfür ist das technische Spezialwissen eines Gutachters notwendig, um eine Angelegenheit neutral, sachgerecht und fachgerecht beurteilt zu können. Das Gutachten dient als neutrale Ausgangsbasis in Entscheidungen über Rechtsfragen und wird als Hilfestellung hinzugezogen, um eine Rechtsfrage zu beantworten. Im Falle eins Kfz-Unfalls hilft ein Gutachten, Schäden aufzuklären und Unfallhergang und Schuld des Verursachers mit zu klären. Das Gutachten muss Gütekriterien genügen: Es hat einen logischen Aufbau, ist in der Gliederung übersichtlich und reduziert sich auf wesentliche Sachverhalte. Dargelegte Ergebnisse und Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar und begründet.

Wer ruft den Kfz-Gutachter?

Da bei einem Unfall immer zwei Fahrzeuge – unterschiedlich stark – zu Schaden kommen, wird jeder Geschädigte seinen eigenen Schaden einem Kfz-Gutachter melden. Steht von vornherein die Schuldfrage ziemlich sicher fest, kann auch davon ausgegangen werden, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallschuldigen die Kosten aller beiden Sachverständigen zu bezahlen hat. Anderenfalls würde das Gericht in einem Rechtsstreit feststellen, dass die Schuldfrage beispielsweise gequotelt werden könnte. Damit würden auch die Kosten, die den beiden Haftpflichtversicherungen der am Unfall Beteiligten auferlegt werden, unterschiedlich hoch ausfallen. Es gibt bundesweit ausreichend Kfz-Gutachter, die sich eines Unfallschadens annehmen und ihn mit Sachkunde bewerten können.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Kfz-Gutachter können vorzugsweise mit einem bestimmten Autohaus oder einer Vertragswerkstatt zusammen arbeiten. Sie können auch von der Kfz-Versicherung gestellt werden. Kfz-Sachverständige können auch unabhängig arbeiten und sich unter Portalen zusammen geschlossen haben.

Die Kosten des Sachverständigen werden immer von einer Kfz-Versicherung getragen. Welche Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt, ist von der Schuldfrage bei der Unfallbeteiligung abhängig, die gegebenenfalls vor Gericht geklärt werden muss, wenn sie nicht eindeutig ist. Die Kfz-Versicherung des Unfallschuldigen trägt die Schäden und die Sachverständigenkosten beider Parteien.

Mit dem Gutachten nicht zufrieden

Kann ein Unfall nicht gütlich geregelt werden und will die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung oder die des Unfallgegners nicht zahlen, macht sich das bereits im Vorfeld bemerkbar. In den meisten Fällen lassen sich die beiden Parteien anwaltlich vertreten und tauschen Schriftsätze aus, bis Klage erhoben wird.

In der Regel stellen die Parteien gegensätzliche Anträge, was nicht wundert: Sie haben unterschiedliche Meinungen, die divergieren und liegen im Streit. Im Verhandlungstermin erscheinen beide Rechtsanwälte. Die Klageschrift liegt dem Gericht vor. Die Anwälte bekräftigen noch einmal in der mündlichen Verhandlung ihre gegensätzlichen Ansichten. Das Gericht kann nun einen Beweistermin anordnen, um die Sachlage aufzuklären. Der Beweistermin kann beinhalten, dass das Gericht einen neuen Sachverständigen beauftragt. Eventuell ist solch ein Antrag auch schon von einem der Rechtsanwälte gestellt worden, da das bereits erstellte Gutachten in Zweifel gezogen wurde. In diesem Moment der Verhandlung ist die Kostenfrage theoretisch noch ungeklärt. Genauso ist theoretisch ungeklärt, wer obsiegt und wer den Rechtsstreit verliert.

Das neue Kfz-Sachverständigengutachten setzt sich noch einmal mit dem Unfallhergang auseinander und untersucht die Schadensposten und erfolgten Reparaturen und den Restwert des Kfz noch einmal. Auch Zeugen können dazu beitragen, den Unfallhergang zu bekräftigen und eine der Parteien eher zu belasten oder zu entlasten. Zu den Zeugen zählen die zivilen Personen, die zufällig beim Unfall anwesend waren, wobei verwandte Beifahrer des Kfz die Aussage verweigern können.

Neben den zivilen Zeugen gibt es auch die Zeugenaussage der Kriminalbeamten, die den Unfall aufgenommen haben. Nach der Bewertung der Sachlage kommt der Richter zu einem Entschluss und klärt die Schuldfrage. Sie kann komplett auf einer Seite liegen. Derjenige, der den Rechtsstreit verloren hat, trägt alle Kosten des Verfahrens. Damit sind die Gerichtskosten und die Kosten beider Rechtsanwälte der ersten Instanz verbunden, wie auch die Kosten des Gutachters. Die Verfahrens- und Anwaltskosten gehen an die Rechtsschutzversicherung und die Gutachterkosten und die Regulierung der Sachschäden an die Kfz-Versicherung.

Es kann auch vorkommen, dass die Kosten- und Schuldfrage zu 1/3 und 2/3 aufgeteilt werden. Dann werden die entstandenen Kosten dementsprechend unter den Parteien aufgeteilt. Manchmal treffen sich die Parteien auch in der Mitte und schließen einen Vergleich.

Spezialisierte Kfz-Gutachter

Wenn Sie einen Oldtimer oder ein teures getuntes Auto fahren, ist es ratsam, dass Sie einen spezialisierten Kfz-Gutachter beauftragen, da dieser die notwendige Expertise hat.

Schaden beim Oldtimer

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Wenn Sie Besitzer eines Oldtimers sind, ist es ratsam, dass Sie für zukünftig entstehende mögliche Versicherungsfälle immer den Wert Ihres Oldtimers in einem Sachverständigengutachten dokumentieren lassen. Im Falles eines Unfalls lassen sich so leichter der Schaden und der Restwert errechnen. Es muss auch bedacht werden, ob noch Ersatzteile erhältlich sind und welche Mechaniker diese Schäden reparieren können.

Die Reparatur eines Oldtimers kann schnell sehr teuer werden: Sind noch Original-Ersatzteile oder minderwertige Nachbauteile am Markt erhältlich? Ist es möglich, ein deformiertes Karosserieteil wieder auszubeulen, da das Nachbauteil nicht passgenau sitzen würde oder qualitativ zu minderwertig sein könnte? Eventuell müssen selbst Original-Ersatzteile angepasst werden. Zu den Reparaturarbeiten gesellen sich schnell Restaurierungsarbeiten.

Wenn Bauteile irreparabel beschädigt und als Ersatzteil lieferbar sind, bleibt nur noch die Möglichkeit, ein gebrauchtes Ersatzteil zu erwerben. Wenn diese Möglichkeit auch ausscheidet, muss das Teil zu sehr hohen Kosten als Einzelstück nachgebaut werden. Bei leichten Beschädigungen gibt es Urteile, nach denen der Geschädigte mit dem Oldtimer so zu stellen ist, als wenn der Unfall gar nicht passiert wäre. Dieser Klausel muss der Geschädigte zustimmen – sie funktioniert nur bei leichten Beschädigungen, wenn Sie das Fahrzeug problemlos weiter fahren können.

Schaden beim Tuning Car

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Für ein getuntes Fahrzeug gilt das Gleiche wie für Oldtimer: Es ist besser, wenn Sie den speziellen Wert Ihres geliebten getunten Fahrzeugs in einem Sachverständigengutachten dokumentieren können. In einem Schadensfall lassen sich so Restwert und Schäden leichter berechnen. Zusätzlich könnte in einem Rechtsstreit mit einem getunten Auto hilfsweise die Frage aufkommen, ob das Tuning des Fahrzeugs in den Fahrzeugpapieren vermerkt wurde und die Kfz-Versicherung hiervon in Kenntnis gesetzt wurde. Das Tuning des eigenen Autos kann schlimmstenfalls den Verlust der Zulassung für den Kfz-Halter zur Folge haben. Hiermit erlischt automatisch der Versicherungsschutz. Bleibt die Zulassung bestehen, werden die Beiträge zur Kfz-Versicherung teurer.

Fazit

Wie der Überblick zeigt, ist es wichtig, dass Sie in einem Schadensfall auf einen guten Kfz-Sachverständigen treffen, der den Schadensfall sorgfältig beurteilt. Wenn Sie einen Oldtimer oder ein getuntes Auto Ihr Eigen nennen, ist es besonders wichtig, dass Sie Ihr Fahrzeug von Zeit zu Zeit mit einem Sachverständigengutachten bewerten lassen, um Ihre Werte in einem Schadensfall besser darlegen zu können.

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