Sonderkündigungsrecht KFZ-Versicherung
Das Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen tritt immer dann in Kraft, wenn der Versicherer die Beiträge steigert oder die Einteilung zu den Typ- oder Regionalklassen modifiziert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Eintritt der Beitragsrechnung der Versicherungsgesellschaft den Vertrag zu dem Termin zu kündigen, in dem die Beitragssteigerung …