Garage zweckentfremden kann teuer werden

Der alte Weihnachtsbaum, ein ausgedientes Sofa, Umzugskartons samt Inhalt, ein Bobbycar und das halbfertige Fahrrad können das Auto schon mal von seinem rechtmäßig angestammten Platz auf die Straße verbannen. Rechtens ist das allerdings nicht. Ein unliebsamer Nachbar, eine missbilligende Ex oder auch nur der Vermieter schalten da schnell mal das Ordnungsamt ein – und Sie sind 500 Euro los.

Denn: „Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen“. So steht es in den meisten Landesbauordnungen (LBO) und nur darauf wird bei Rechtsprechung der Wert gelegt.https://de.wikipedia.org/wiki/Bauordnungen_(Deutschland)Erschwerend kommt hinzu: „Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge sind keine Stellplätze oder Garagen“ (LBO). Die Garage also kurzerhand per Nutzungsänderungsantrag in eine Lagerhalle umzuschreiben, um dann doch ein paar Möbel oder eine Werkbank in das Autodomizil zu stellen, ist ebenfalls nicht rechtens. Deutlich ist dies in der Garagen-Verordnung § 15 beschrieben.

Kurz zur Erklärung: Während die LBO der verschiedenen Bundesländer den Nutzen einer Garage definiert, legt die ebenfalls in den 16 Bundesländern beschriebene Garagenverordnung (GaVO) fest, wie eine Garage auszusehen hat und wie sie zu betreiben ist.

Was darf also in einer Garage stehen?

Um es kurz zu machen: Kraftfahrzeuge. Was als KFZ bezeichnet werden kann und – auch das ist eine Voraussetzung – fahrtüchtig ist, gehört in eine Garage. Rechtlich abgesichert ist ebenso das Abstellen von KFZ-Zubehör. Der Auto-Kindersitz, Auto-Ersatzreifen, Dachgepäckträger und selbst Autopflegemittel dürfen in der Garage Platz (weg)nehmen.

Wozu diese harte Rechtsgrundlage?

Dass Garagen so einen hohen Wert haben, liegt zum einen an ihrer öffentlichen Aufgabe. Garagen sollen in erster Linie den Straßenverkehr entlasten. Zum anderen unterliegt eine Garage besonderen Brandschutzkonditionen.

Straßenverkehr entlasten

Jedes Auto, das weit weg vom Straßenrand abgestellt wird, entlastet den fließenden Verkehr. Zwar wird nicht festgeschrieben, dass Ihr Auto in einer vorhandenen Garage stehen muss. Es wird jedoch festgeschrieben, dass nichts anderes als Ihr Auto in einer Garage zu stehen hat. Sie können also Ihren PKW getrost auf der Straße parken, während die Garage leer steht. Sie können allerdings nicht die leerstehende Garage anderweitig nutzen, weder als Hobbyraum noch als Werkstatt oder als Lagerhalle.

Rettungswege schaffen

Je weniger Autos an den Straßenseiten parken, umso weniger Hindernisse gibt es für Rettungswagen und Einsatzkräfte, um schnellstmöglich zum Zielort zu gelangen, sei es zu einem Brand, ins Krankenhaus oder zu einem Tatort.

Brandschutz

Ein Kraftfahrzeug birgt bereits ein hohes Risiko für Brandgefahr. Ein heißer Motor, gepaart mit Ölen und Fetten können bei Schaden im Motorraum zu einem Brand führen. Die Reifen sowie die zahlreichen Kunststoffteile machen den Brand bzw. den Rauch für Mensch und Tier besonders giftig. Je weniger also in der Garage steht, umso einfacher sind das Feuer und die giftigen Dämpfe in Schach zu halten. Individuelle Lagerbestände sind da eher kontraproduktiv.

Das sagt dazu die Garagenverordnung (GaVO): „andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen.“

Letzteres bedeutet also, dass auch Regale oder Schränke in die Garage gestellt werden dürfen, insofern diese KFZ-Zubehör beherbergen.

Hauptsache, das Auto passt noch hinein

Viele vertreten die Ansicht, dass auch genügend anderes Interieur in der Garage abgestellt werden kann, wenn denn nur das Auto den benötigten Platz hat.
Dass diese Ansicht nicht zu halten ist, sagt bereits GaVO § 14 Absatz 2. Grundsätzlich widersprechen dem Gedanken die Bedingungen zum Brandschutz. Es ist eben nicht allein mit einer Baugenehmigung für die Garage getan. Man hat auch die GaVO stets zu berücksichtigen.

Wo kein Kläger …

Bekommen Sie Post vom Ordnungsamt, sollten Sie einen ungeplanten Frühjahrsputz in Ihrer Garage vornehmen. Es gibt einen festen Termin für den Besuch. Sie haben entsprechend Zeit zu handeln.
Lassen Sie diese Zeit bis zum Termin ungenutzt verstreichen, werden Sie nachträglich dazu aufgefordert, die Garage zu räumen. Außerdem wird ein Bußgeld bis zu 500 Euro fällig. Auf einen zusätzlichen amtlichen Besichtigungstermin, der der Kontrolle dient, können Sie sich ebenfalls einstellen.

Versicherungsvertrag kennen

Die Garage als Lagerhalle zu missbrauchen, bekommt in zweierlei Hinsicht Ihrem Geldbeutel schlecht. Zum einen wird bei Verdacht das Ordnungsamt an Ihre Tür klopfen, zum anderen kann Ihre KFZ-Versicherung misstrauisch werden. Denn wird nachgewiesen, dass die Garage nicht wie in der Police angegeben als Autostellplatz verwendet wird, kann dies zu einer Neubewertung führen.

Bei einigen Anbietern können Sie in puncto KFZ-Versicherung ein paar Euro im Jahr sparen, wenn Sie als regelmäßigen Stellplatz für Ihr Auto die eigene Garage angeben. Diese Minderung fällt jedoch weg, sollte das Versicherungsunternehmen bemerken, dass die erforderlichen Bedingungen dafür nicht eingehalten werden. Eine davon lautet, das KFZ regelmäßig in der Garage abzustellen. Schwer zu machen, wenn statt des Autos ein Sofa dort parkt.

Foto © by René Schröter