Wer von uns Autofahrern kennt nicht mindestens eine der vielen Nebenstraßen in seiner Stadt, wo ein Schlagloch ist – oder wo es gar von Schlaglöchern nur so wimmelt und man buchstäblich in Schlangenlinie fahren muss.
Richtig ärgerlich wird es aber, wenn man eins von diesen Schlaglöchern trifft – das kann nicht nur einen Plattfuß geben, sondern auch gleich die Felge mit zerlegen. War es dann auch noch eine Alufelge, wird es richtig teuer! Muss es aber gar nicht!
Das Oberlandesgericht Celle hat einem Autofahrer Recht gegeben, welcher in und durch ein Schlagloch fuhr, das satte 20 Zentimeter tief war – weder Reifen noch Felge haben dieses Schlagloch „überlebt“!
Das OLG Celle urteilte – Aktenzeichen 8 U 199/06 – das die Stadt oder Gemeinde durch den miserablen Zustand der Straße eine Mitschuld trägt. Die Richter urteilten weiter, dass die Stadt oder Gemeinde hierbei die Verkehrssicherheit verletzt habe und daher eben auch mitschuldig an dem Schaden sei – trotz Hinweisen in Form von Warnschildern und auch einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer die Stunde!
Die Richter verdonnerten aufgrund dieser Mitschuld die Stadt zur Bezahlung von 50 Prozent des entstandenen Schadens am Fahrzeug des Betroffenen – der Fahrzeugführer selbst muss die andere Hälfte tragen, da Hinweise auf eine schlechte Straßenführung für den Fahrer offensichtlich waren!