Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe – Aktenzeichen 19 U 127/06 – reicht eine angezogene Handbremse allein nicht aus, wenn das Auto an einem Hang geparkt wird!
Parken bei Gefälle – Handbremse reicht nicht!
Wer an einem Hang parkt, muss zusätzlich zur Handbremse den ersten Gang einlegen – ansonsten handelt der „Parker“ nach Meinung der Richter „grob fahrlässig“! Und auch die Kasko-Versicherung muss für den Schaden nicht aufkommen, sollte der Wagen ins Rollen geraten und Schaden verursachen!
Kommt der Wagen ins Rollen und verursacht Schäden, muss der Halter beziehungsweise der Fahrzeugführer in vollem Umfang für den verursachten Schaden zahlen – die Versicherung ist nach dem Urteil aus Karlsruhe aus der Haftung wegen der groben Fahrlässigkeit entbunden!
In dem konkreten Fall hatte ein Fahrzeugführer seinen Wagen an einem Gefälle mit zehn Prozent geparkt und das Auto lediglich mit der Handbremse gesichert! Trotz der Handbremse geriet der Wagen ins Rollen und es entstand Schaden an diesem – aus diesem Grund weigerte die Versicherung sich, den Schaden zu übernehmen!
Diese Weigerung der Versicherung bestätigten jetzt auch die Richter des OLG Karlsruhe – untermauert wurde das Urteil von einem Sachverständigen, der meinte, dass in diesem konkreten Fall es notwendig war, zusätzlich zur Handbremse den ersten Gang einzulegen, um das Fahrzeug zu sichern! Die Situation – so die Richter – nötigt zu besonderer Vorsicht und Sorgfalt!