Führerschein weg bei fehlendem Reifenprofil

In der Schweiz wurde einem Autofahrer vom Bundesgericht in Lausanne für einen Monat der Führerschein entzogen, weil das Profil seiner Reifen zu gering war! Die Schweiz machte mit diesem Urteil – welches jedoch das vorherige Urteil eines Verwaltungsgerichtes dämpfte – ganz klar, dass eine zu geringe Profiltiefe schon lange nicht mehr als bloßes Kavaliersdelikt angesehen wird.

Führerschein weg bei geringer Profiltiefe?

Die Begründung der obersten Richter in dem benachbarten Alpenstaat liegt hierbei vor allem in der Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern, die durch die geringe Profiltiefe vor allem bei Regen und Aquaplaning vorhanden sei.
Das Urteil fiel umso härter aus, das der „erwischte“ Fahrer Berufskraftfahrer war, der durch eigene Kontrolle selbst in der Lage gewesen wäre, die zu geringe Profiltiefe festzustellen. Als Fahrzeugführer hätte er zudem, so die Richter, für Ersatz sorgen müssen oder zumindest seinen Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen!

Entschärft wurde das vorherige Urteil eines Verwaltungsgerichtes, da der Verstoß durch die zu geringe Profiltiefe nur ein „mittelschwerer“ Fall sei – der jedoch andere in Gefahr bringen könne!

Was für die Schweiz gilt, ist in Deutschland nicht viel anders – zu geringe Profiltiefe kann bei Regen noch schneller zu Aquaplaning und damit zu Unfällen führen – und auch zu tödlichen! Hohe Bußgelder und auch Punkte sind für ein zu geringes Profil in Deutschland fällig!