Fahrzeugschein verloren – Was tun?

Falls der Fahrzeugschein verloren gegangen ist, sollten Sie auf jeden Fall so schnell wie möglich einen Ersatzfahrzeugschein beantragen. Denn kann der Schein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgezeigt werden, ist nach § 48 Nr. 5 FZV mit einem Bußgeld von 10 Euro zu rechnen.

Bei Verlust des Fahrzeugscheins wenden Sie sich also umgehend an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde, also die im Zulassungsbezirk des Kraftfahrzeugs. Hier benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis bzw., wenn Sie sich über Ihren Reisepass ausweisen wollen, zusätzlich eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, wie der Fahrzeugbrief seit Oktober 2005 heißt, ist ebenfalls mitzubringen. Verlangt wird außerdem der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung.

Ist die Hauptuntersuchung nicht mehr gültig, muss zunächst eine neue Untersuchung gemacht werden. Dort wird dann wegen der technischen Daten ebenfalls der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verlangt. Ist der letzte Prüfbericht nicht aufzufinden, die Hauptuntersuchung aber noch gültig, können Sie sich bei der Zulassungsstelle oder bei der Stelle, die die Untersuchung gemacht hat (TÜV, DEKRA), eine Kopie besorgen. Ist das Fahrzeug so neu, dass noch keine Hauptuntersuchung gemacht wurde, entfällt diese Bescheinigung.

Ein Bericht über eine gültige Abgasuntersuchung wird ebenfalls verlangt. Sollte der Fahrzeugschein gestohlen worden sein, ist eine Anzeige bei der Polizei unumgänglich. Die Diebstahlanzeige wird von der Zulassungsbehörde dann nämlich auch verlangt.

Fahrzeugschein verloren – Was tun?Ist es Ihnen nicht möglich, persönlich die Ersatzpapiere zu beantragen, so können Sie jemanden damit beauftragen. Diese Person sollte dann außer ihrem eigenen auch Ihren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Außerdem verlangen einige Zulassungsbehörden eine Versicherung an Eides Statt über den verloren gegangenen Fahrzeugschein.