Aufgefahren – Wer hat Schuld

Hat immer der Hintermann Schuld?

Nein – entgegen der weitläufigen Meinung eben nicht immer! Denn einige Richter sehen das nicht in jedem Fall so und sprechen auch schon mal den „Auffahrer“ frei.

Konkret ging es um einen Fall, wo ein Autofahrer einem plötzlich ausscherenden Lkw-Fahrer ausweichen musste und so seinem Vordermann auffuhr und es so zu einem Auffahrunfall kam! Dem „Auffahrer“ wurde eine Mitschuld am Unfallhergang gegeben – was der aber, auch zu Recht, nicht hinnehmen wollte und vor Gericht zog!

Und die Richter vom Oberlandesgericht Brandenburg – Aktenzeichen 12 U 160/60 – gaben dem Einspruch des Auffahrers Recht und entbanden diesen von jeglicher Mitschuld am Unfall!

Die – logische – Begründung der Richter: Da der Brummifahrer so plötzlich und vor allem ohne jeglichen Gefahrengrund die Spur wechselte und dem Auffahrer so keine Zeit mehr für eine überlegte Reaktion ließ, hat auch der Brummifahrer die alleinige Schuld!

Zwar gibt es eine Regel, die jedem Auffahrer schuldig spricht, und welche besagt, dass die allgemeine und „permanente Betriebsgefahr“ eines PKWs automatisch schon eine Mitschuld sei! Diese Argumentation aber, so die Richter, könne in dem besagten Fall durch den plötzlichen Spurwechsel des Lkw-Fahrers nicht herangezogen werden – und gaben dem Lkw-Fahrer auch die alleinige Schuld am Unfall!

Der Fall zeigt eindeutig: Nicht immer haben die Hintermänner beim Auffahren auch automatisch Schuld!