Die EU macht den Weg frei für mehr Freiheit am Steuer: Ab 2028 dürfen Autofahrer mit dem normalen Pkw-Führerschein Klasse B auch Wohnmobile bis 4,25 Tonnen bewegen. Damit endet die bisherige 3,5-Tonnen-Grenze, die viele Reisende vor allem bei modernen, gut ausgestatteten Fahrzeugen eingeschränkt hat.
Was bisher galt
Mit Klasse B waren Autos und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen erlaubt. Wer schwerer unterwegs sein wollte, brauchte die Klasse C1. Zwar gibt es die Erweiterungen B96 und BE, doch diese beziehen sich nur auf Anhängerkombinationen und ändern nichts am Gewichtslimit des Zugfahrzeugs. Ein 4-Tonnen-Wohnmobil war also tabu. Alte Klasse-3-Führerscheine sind die Ausnahme, denn sie erlauben weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen.
Das bringt die Änderung
Mit der neuen EU-Regel dürfen künftig auch schwerere Wohnmobile mit normalem Autoführerschein gefahren werden. Davon profitieren vor allem Käufer größerer Modelle oder Fahrzeuge mit Elektro- und Hybridantrieb, die durch ihre Technik schnell über 3,5 Tonnen wiegen.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens 2028 umsetzen. Wahrscheinlich wird eine kurze Schulung oder Zusatzprüfung Pflicht. Klar ist: Für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten weiterhin die bekannten Lkw-Regeln, etwa Tempolimits und Mautgebühren.
Fazit
Die Reform ist ein Gewinn für Autofahrer. Endlich reicht der normale B-Führerschein für komfortable Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Für alle, die von BE oder B96 bisher keine Vorteile hatten, öffnet sich damit eine neue Tür – ganz ohne Lkw-Führerschein.
FAQ kurz zusammengefasst
- Start: ab 2028, nach nationaler Umsetzung.
- Umschreiben des Führerscheins: nicht nötig.
- Gilt für alle Inhaber der Klasse B, auch nach 1999.
- Erweiterungen B96/BE helfen nicht bei schwereren Wohnmobilen.
- Lkw-Regeln gelten weiterhin über 3,5 t.