Auto – Leasingvertrag kündigen – So gehts!

Der Leasingvertrag für ein Auto ist aufgrund der festen Ratenzahlungen finanziell genau kalkulierbar und Sie sind nur über eine gewisse Zeit an ein Fahrzeug gebunden. Allerdings ist es essenziell, auf das Kleingedruckte im Kfz-Leasingvertrag zu achten. Eine Kündigung ist nämlich nur unter bestimmten Umständen möglich. Merken Sie während der Laufzeit, dass Sie den Vertrag kündigen wollen oder müssen, haben Sie nur wenige Optionen. Welche das sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

Warum wird eine Kündigung nur in Ausnahmefällen akzeptiert?

Die Einschränkungen fußen darauf, dass Sie für das Auto einen verbindlichen Vertrag eingegangen sind. Eine Kündigung ist nicht im Sinne des Leasinggebers, da sich sein Gewinn nur aus der vollständigen Vertragslaufzeit ergibt. Zudem muss sich die Anschaffung des Autos amortisieren. Damit der Leasinggeber keine Einbußen hat, erhebt er im Falle einer Kündigung meist Anspruch auf eine Schadensersatzzahlung.

Welche Möglichkeiten für eine außerordentliche Kündigung gibt es?

Gravierende Umstände wie Firmeninsolvenz oder plötzliche Arbeitslosigkeit stellen noch keinen triftigen Grund für eine Kündigung aufseiten des Leasingnehmers dar. Ein Sonderkündigungsrecht gilt für Leasingnehmer bzw. -geber nur unter folgenden Umständen:

Das Auto wurde gestohlen oder stark beschädigt: Da die Vertragsbasis in Form des Autos bei einem Diebstahl nicht mehr gegeben ist, kann der Leasingnehmer außerordentlich kündigen. Wenn das Auto so stark beschädigt wurde, dass über 60% des Wiederbeschaffungswertes an Reparaturkosten anfallen oder ein Totalschaden vorliegt, ist das ebenso ein triftiger Grund. In diesem Fall muss der Leasingnehmer allerdings mit einer Schadensersatzzahlung rechnen. Diese richtet sich meist nach den noch verbleibenden Raten und dem Restwert des Autos.

Der Leasingnehmer kommt seiner Ratenzahlungspflicht nicht nach: Ist er mit mehr als zwei Raten im Verzug, kann der Leasinggeber den Vertrag kündigen.

Der Leasingnehmer verstirbt vor Vertragsende: Der Leasingvertrag geht in diesem Fall auf die Erben über. Diese können ihn jedoch innerhalb eines Monats kündigen.

Der Leasingnehmer verstößt gegen den Vertrag: Verwendet er das Auto auf eine Weise, die vertraglich nicht erlaubt ist, wie Untervermietung, darf der Leasinggeber außerordentlich kündigen. Grund dafür ist der Verstoß gegen die Rechte des Leasinggebers.

Der Leasingnehmer unterschlägt wichtige Informationen bei Vertragsabschluss: Er unterlässt es, dem Leasinggeber essenzielle Tatsachen wie seine Kreditwürdigkeit mitzuteilen oder er macht eine Falschaussage.

Welche Möglichkeiten für eine ordentliche Kündigung gibt es?

Das Kündigungsrecht ist vertraglich festgelegt: Dies ist i.d.R. nicht der Fall, sollte es jedoch so sein, bestehen meist bestimmte Vertragsklauseln. Die entsprechenden Regelungen hierzu variieren je nach Leasinggeber. Lesen Sie deshalb genau nach, ob diese eine Abschlusszahlung beinhalten und von welcher Höhe sie ggf. ist. Zudem ist eine Kündigung meist erst nach einer gewissen Laufzeit möglich – üblicherweise nach 40% der Vertragslaufzeit.

Wie genau kündigen Sie Ihren Vertrag für Autoleasing?

Wenn ein vertragliches oder gesetzliches Kündigungsrecht vorliegt, müssen Sie ein formelles Kündigungsschreiben aufsetzen. Hierfür können Sie ein Vertragsmuster aus dem Internet verwenden. Darin müssen enthalten sein: Datum, Ihr vollständiger Name, Ihre Adresse und Kundennummer sowie Vertragsnummer. Im Text geben Sie den Grund für die Kündigung und den Kündigungstermin an. Eine empfehlenswerte Formulierung im Falle einer fristgebundenen Kündigung ist, dass Sie „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen“. Fügen Sie außerdem hinzu, dass Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten, in welcher der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung angegeben ist.

Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Voraussetzungen einhalten, damit die Kündigung wirksam ist. Ansonsten kann es sein, dass der Leasingvertrag über die volle Laufzeit bestehen bleibt.

Die sichersten Wege, die Kündigung einzureichen, ist eine persönliche Abgabe oder per Fax. Heben Sie von letzterem das Sendeprotokoll gut auf. Da die Kündigung innerhalb einer bestimmten Zeit eingehen muss, um eine Frist einzuhalten, ist der Weg per Post nicht die beste Lösung. Auch ein Brief per Einschreiben gibt keine Garantie. Ist der Empfänger bspw. nicht anwesend oder holt den Brief später nicht bei der Post ab, ist die Kündigung nicht eingegangen und somit unwirksam.

Alternativen zur Kündigung

Um den Vertrag vorzeitig zu beenden, können Sie ihn u.U. auch anfechten oder widerrufen. Darüber hinaus besteht eventuell die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags, eines Rücktritts oder einer Leasingübernahme.

Unkompliziert kündigen können Sie, wenn Sie sich noch innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist nach Vertragsabschluss befinden. In diesem Fall gilt es, schnell zu handeln, bevor Sie für längere Zeit an die Vertragsbestimmungen gebunden sind. Sollte die Widerrufsbelehrung in dem Leasingvertrag fehlen oder fehlerhaft sein, haben Sie auch nach dem Ablauf der Widerrufsfrist das Recht, zu kündigen. Ein fehlerhafter Vertrag liegt bspw. vor, wenn Sie nicht oder unvollständig über ein Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Erfahrungen zeigen, dass dies bei zahlreichen Leasingverträgen mit einem Abschluss nach dem 12.06.2014 der Fall ist. Wenn nötig, hilft Ihnen hier ein Anwalt, der Ihre Rechtslage am besten einschätzen kann.

Fazit:

Eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags ist nur auf Basis eines vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsrechts durchführbar. Ansonsten ist die Kündigung eines Auto-Leasingvertrags nur in Ausnahmefällen möglich.

Aufgrund der Abschlusszahlung empfiehlt es sich, Ihre Optionen gründlich durchzurechnen, um herauszufinden, ob eine außerordentliche Kündigung finanziell Sinn macht. Alternativ können Sie versuchen, über eine Anfechtung, Leasingübernahme, einen Aufhebungsvertrag, Widerruf oder Rücktritt den Vertrag vorzeitig zu beenden.

Tipps für die Zukunft: Besprechen Sie künftig mit dem Leasinggeber vor Vertragsabschluss, welche Optionen für eine Kündigung bestehen. Achten Sie darauf, dass diese auch vertraglich festgehalten werden, auch wenn die meisten Leasinggeber in dem Fall eine höhere Monatsrate ansetzen.

Beitragsfoto: © by Erwin Wodicka/Shotshop.com